Habilitationen
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen im Ressort Forschung und Lehre der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Obere Zahlbacher Straße 63, während der Sprechzeiten: Mo - Fr von 9.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Die medizinspezifische Fallberatung erfolgt durch den Beauftragten für Wissenschaftliche Nachwuchsförderung, Herr Univ.-Prof. Dr. med. Oliver Kempski, Institut für Neurochirurgische Pathophysiologie.
Ansprechpartner
J. Rüdesheim
Ressort Forschung und Lehre
Gebäude 912 Erdgeschoss
Tel: 06131 17- 9952
Fax 06131 17- 9652
E-Mail
Sprechzeiten sind montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Informationen zur Habilitation
Die Habilitationsschrift ist die zweite große wissenschaftliche Arbeit, die ein Forscher nach seiner Promotion anfertigt. Im Abweichung zu der Dissertation muss es sich um eine Arbeit mit hohem methodischen Anspruch handeln, durch welche die wissenschaftliche Forschung nicht nur in einem kleinen Segment vorangebracht werden soll. Des Weiteren muss diese neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und die wissenschaftliche Beherrschung des Habilitationsfaches sowie die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen. Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine traditionelle als auch eine kumulative Habilitationsschrift anzufertigen bzw. einzureichen. Bei der kumulativen Habilitationsschrift wird nicht eine wissenschaftliche Arbeit eingereicht, sondern mehrere hochrangige wissenschaftliche Veröffentlichungen aus Zeitschriften oder Sammelbänden zusammengefasst dargestellt.
Rhetorik und Didaktik in der medizinischen Lehre
Die Seminare zur Rhetorik und Didaktik in der medizinischen Lehre werden unter anderem vom "Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung" in Kooperation mit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität angeboten. Antragstellerinnen oder Antragsteller in Habilitationsverfahren müssen entsprechend der Habilitationsordnung den Besuch eines Seminars für Didaktik und Rhetorik oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung nachweisen.Für Informationen zu den Seminaren stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des "Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung" der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist:
PD Dr. Manfred Herzer
Tel. 06131 39-23097
Fax 06131-39-20787
E-Mail
www.zq.uni-mainz.de/nachwuchs
Evaluation
Informationen zu den Evaluationsergebnisse der
Lehrveranstaltungsbefragungen finden sie hier.
Beglaubigung von Unterlagen
Seitens des Ressorts Forschung und Lehre sind für das Habilitationsverfahren zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen.
Abgabe der Habilitationsschrift in der Universtiätsbibliothek
Ansprechpartnerin für die Abgabe der Pflichtexemplare derHabilitationsschrift in der Universitätsbibliothek:
Wera Erhard
Universitätsbibliothek
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dissertationen
Jakob-Welder-Weg 6
55128 Mainz
Tel. 06131 39-24572
Fax 06131 39-23821
Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
www.ub.uni-mainz.de
Kursangebote für habilitierte Betreuer
Zur Vorbereitung für Habilitationen oder für die Betreuung von Promotionen bieten die Fachbibliothek Medizin bzw. das Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik verschiedene Kurse an. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Links"
Umhabilitation
Erstrebt eine Angehörige oder ein Angehöriger der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die förmliche Anerkennung eines auswärtig abgeschlossenem Habilitationsverfahrens, so kann die Umhabilitation auf Antrag an den Wissenschaftlichen Vorstand durch den Fachbereichsrat der Universitätsmedizin erfolgen. Für die Umhabilitation findet eine Überprüfung der Gleichwertigkeit der bereits erbrachten Habilitationsleistungen mit der an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geltenden Ordnung statt. Eine Anhörung der Bewerberin oder des Bewerbers vor dem Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist zulässig. Der Fachbereichsrat entscheidet über die Umhabilitation. Bewerber/innen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stehen, richten den Antrag auf Umhabilitation an den Wissenschaftlichen Vorstand. Der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung prüft danach, ob ein Bedarf in Lehre und Forschung in der Universitätsmedizin gegeben ist. Ist die erstrebte Umhabilitation begründet, entspricht das Verfahren analog der Umhabilitation von Angehörigen der Universitätsmedizin.
Beglaubigung von Unterlagen
Seitens des Ressorts Forschung und Lehre sind für das Verfahren zur Umhabilitation an die Universitätsmedizin zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen.
Häufig gestellte Fragen/FAQ
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Informationen für Habilitanten
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