Die Ausbildung zum Zahnarzt ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄAppO) geregelt. Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Studienabschnitte sowie zu den Unterrichtsveranstaltungen, Kursen und Praktika sind der Approbations- und Studienordnung zu entnehmen.
Die Regelstudienzeit beträgt 5 Jahre und 3 Monate.
| 1.-5. Semester |
| Nach dem 2. Semester Naturwissenschaftliche Vorprüfung |
| Anatomie |
| Physiologie |
| Physiologische Chemie |
| Zahnersatzkunde |
| 4 Hauptfächer |
| 7 Nebenfächer |
Vorklinischer Studienabschnitt / Grundstudium 1.-5. Semester
- Besuch von Vorlesungen, Praktika und Kursen
- Biologie, Physik und Chemie, Anatomie, Physiologie und physiologische Chemie, Werkstoffkunde, Propädeutik und Zahnersatzkunde
- In Kursen und Praktika wird der Lehrstoff gemeinsam besprochen und geübt, es gibt Demonstrationen und Vorführungen. Die Studierenden führen auch eigene Arbeiten und Versuche durch.
- Nach dem 2. Semester Naturwissenschaftliche Vorprüfung ("Vorphysikum") in Chemie, Physik, Biologie
- Nach dem 5. Semester Zahnärztliche Vorprüfung ("Physikum") in Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie, Zahnersatzkunde
Klinischer Studienabschnitt / Hauptstudium 6.-10. Semester
- Mittelpunkt dieses Studienabschnittes bilden allgemeinmedizinische Fächer (Hygiene, Mikrobiologie, Pharmakologie, Pathologie, Chirurgie, Innere Medizin, HNO- und Hautkrankheiten und Radiologie) und vor allem die praktische Ausbildung in der Zahnheilkunde.
- Vorlesungen, Übungen und Kurse in den Fächern Zahnerhaltungskunde, Parodontologie, zahnärztliche Chirurgie, Zahnersatzkunde, Kieferorthopädie und Kieferchirurgie. In diesen Kursen macht man sich zunächst mit den Behandlungsgeräten und Arbeitstechniken der Zahnärztin/ des Zahnarztes vertraut. Schließlich werden Patienten behandelt.
- Studienbegleitende Leistungsnachweise zu den Unterrichtsveranstaltungen
- Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) in den 4 Haupt- und 7 Nebenfächern