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Praktisches Jahr - Allgemeines

Bestandteil der ärztlichen Ausbildung ist gemäß § 1 Abs.2 ÄAppO die Ableistung eines Praktischen Jahres (PJ). Das Praktische Jahr findet im letzten Jahr des Medizinstudiums statt (§ 3 ÄAppO). Das PJ kann erst begonnen werden, wenn der Studierende alle erforderlichen Leistungsnachweise in den Fächern, Querschnittsbereichen und Blockpraktika gemäß § 27 ÄAppO erbracht hat. Das PJ gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte mit jeweils 16 Wochen:

  • Innere Medizin als Pflichtfach
  • Chirurgie als Pflichtfach, davon 12 Wochen auf den operativen Stationen und in den Operationssälen sowie in der chirurgischen Ambulanz, 2 Wochen auf einer operativen Intensivstation, 2 Wochen in den Anästhesieeinrichtungen
  • Wahlfach


Nähere Informationen können Sie  der  PJ-Informationsbroschüre (1.0 MB) entnehmen.

Zentrale Anmeldung

Es gibt eine zentrale Online-Anmeldung für das Praktische Jahr. Die
Anmeldezeiträume für das PJ im Herbst sind Mitte bis Ende Mai, für das PJ im Frühjahr Mitte bis Ende November. Die genauen Anmeldetermine erfahren Sie in den PJ-Informationsveranstaltungen, die jeweils kurz vor der Anmeldephase stattfinden.

  • Hier geht es zur Anmeldung.


Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an:
Ines Schmidt
Ressort Forschung und Lehre
Obere Zahlbacher Straße 63
55131 Mainz
EG, Raum 00 431
Sprechzeiten: Mo-Fr, 9-12 Uhr
Tel: 06131 17-9866
 E-Mail

Akademische Lehrkrankenhäuser

Das Praktische Jahr (PJ) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz kann entweder in der Universitätsmedizin Mainz oder in einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser absolviert werden.
Ausbildungsorte und Wahlfächer für das  PJ, unterteilt nach Frühjahr und Herbst:


Seit Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Ärzte im Jahr 2002 kann auch das Fach Allgemeinmedizin als Wahlfach im PJ belegt werden. Die Ausbildung im Wahlfach Allgemeinmedizin findet in geeigneten ärztlichen Praxen statt und gibt den Studierenden Gelegenheit, sich intensiv mit den Abläufen in einer Praxis auseinanderzusetzen. Hierfür stehen im Rahmen des Medizinstudiums an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bis zu 11 Plätze pro Jahr in Lehrpraxen zur Verfügung.

Die Plätze in den Lehrpraxen werden in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Mainz und den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Krankenhaus Hetzelstift in Neustadt/Weinstraße, Klinikum Ludwigshafen in Zusammenarbeit mit der BASF und im DRK Krankenhaus Alzey angeboten, d. h. die Studierenden verbringen die Tertiale Chirurgie und Innere Medizin in der Universitätsmedizin Mainz oder den anderen Akademischen Lehrkrankenhäusern und das Tertial Allgemeinmedizin in einer der angeschlossenen Lehrpraxen.

Zuteilungslisten

  • Tertialeinteilung für das PJ Frühjahr 2012

Informationen und Merkblätter

In der PJ-Broschüre sind alle wichtigen Informationen zum Praktischen Jahr (PJ) in zusammengefasster Form enthalten.


Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen zur Befreiung vom Studierendenticket, die beantragt werden kann, wenn Studierende mindestens 3 Monate ihres PJs an einem Lehrkrankenhaus im Ausland oder in Deutschland außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Mainzer Semestertickets absolvieren.

 

Informationen für Hochschulwechsler

Studierende von anderen Hochschulen und Universitäten können sich als Externe für das Praktische Jahr an einem Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bewerben.


Der Antrag ist zu richten an:
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ressort Forschung und Lehre
Ines Schmidt
Obere Zahlbacher Straße 63
55131 Mainz
Tel: 06131- 17-9866
Fax 06131-17-9652
 E-Mail

  • Weitere Infos zum PJ Wechsel an Lehrkrankenhäuser der Johannes Gutenberg-Universität.

PJ im Ausland

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sieht es als förderungswürdig an, wenn Studierende einen Teil des Medizinstudiums, beispielsweise das Praktische Jahr (PJ), im Ausland ableisten. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Ausland bleibt der privaten Initiative überlassen, wird jedoch bei Bedarf durch das Ressort Forschung und Lehre unterstützt (Empfehlungsschreiben, Academic Record etc.).

Eine Anmeldung (online über die Homepage des Ressorts Forschung und Lehre) für einen PJ-Platz in einem der Lehrkrankenhäuser der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Deutschland ist in jedem Fall Voraussetzung, auch  wenn der Studierende ein, zwei oder drei Tertiale des PJ im Ausland ableisten möchte.

Die Ausbildung im Ausland kann nur anerkannt werden, wenn die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt werden, d.h. an einem Krankenhaus erfolgt, das eine ausgewiesene Qualität als Universitätsklinik oder Lehrkrankenhaus besitzt. Vor Antritt des PJ sollte dies mit dem Landesprüfungsamt abgeklärt werden.

Diese Liste dient lediglich zur Orientierung. Vor Antritt des PJ im Ausland sollten Sie bei dem jeweiligen  Unterrichtsbeauftragten (17 KB) eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen lassen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auch in der  PJ-Broschüre (1.0 MB).