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Entlassung

Der Stationsarzt entscheidet, wann Sie entlassen werden können. Sicher sind Sie froh, wenn es so weit ist und Sie wieder nach Hause zurückkehren können. Vor dem abschließenden Gespräch mit Ihrem Arzt sollten Sie noch einmal kurz überlegen, welche Fragen Sie noch haben oder ob Sie noch etwas erledigen müssen:

  • Wissen Sie, wie häufig Sie welches Medikament einnehmen müssen?
  • Wann ist der nächste Termin für eine Nachkontrolle?
  • Müssen Sie bestimmte Verhaltensregeln einhalten?
  • Werden Sie abgeholt?
  • Haben Sie sich auf der Station abgemeldet?
  • Haben Sie Ihre Eigenbeteiligung bezahlt?
  • Haben Sie ausgeliehene Bücher zurückgegeben?
  • Haben Sie alle Ihre Wertgegenstände abgeholt und Ihre Wertkarte für Fernsehen und Telefon am Automat gegen das hinterlegte Pfandgeld eingetauscht?


Wenn Sie das Krankenhaus entgegen des ärztlichen Rates und auf eigene Verantwortung verlassen wollen, müssen wir Sie bitten, eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben.

Kosten / Zuzahlungen

Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen.

Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Zuzahlungen. Für Ihre Krankenhausbehandlung beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung derzeit pro Tag 10 Euro – zu zahlen für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Vorherige Krankenhausaufenthalte im gleichen Kalenderjahr werden berücksichtigt. Die Universitätsmedizin ist verpflichtet, die Eigenbeteiligung während des stationären Aufenthaltes entgegenzunehmen und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Für die Zuzahlung kann das Krankenhaus keine Rechnung ausstellen, da der Gläubiger dieser Forderung die Krankenkasse ist.

Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind:

  • Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Patienten, die teilstationär oder ausschließlich vorstationär behandelt werden
  • bei Wöchnerinnen die so genannte „Entbindungsanstaltspflege“ (= Entbindungstag + 6 Tage)
  • Krankenhausaufenthalte aufgrund von Arbeitsunfällen, die Ihre Berufsgenossenschaft regelt


Die Patientenzahlstelle finden Sie im Gebäude 206, 1. OG, Zimmer 1024.

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